Ich habe den Fehler begangen DHL die Ablage von Paketen an einem Wunschort zu genehmigen. Obwohl man dort klar angeben kann, wo sich dieser Wunschort befindet, artete das Ganze bei uns oft zu Ostereiersuchen aus: erlaubt war z.B. “Auf der Kellertreppe”. Heraus kam: im Gartenhaus 40m HINTER dem Haus, im Baumhaus der Kinder, unter dem Baumhaus der Kinder, auf der Terasse, in der Garage,… Manchmal werden auch Päckchen in den Häusern mit der selben Hausnummer aber mit “a-g” hintendran abgegeben (ist ja auch fast das Gleiche…)
Jetzt habe ich ein neues Handy bestellt und am 11.7. ein Email von DHL bekommen dass es am “Wunschort” abgelegt sein, bloss… dort war nichts. Und auch an keinem anderen Ort. Und es gab auch keinen Papierschein mit der Ablagebestätigung, gar nichts physisches! Nur ein Email. Wie es aussieht bleibe ich jetzt auf meinem Schaden sitzen.
Jetzt finde ich heraus, dass man mit der Angabe des Wunschortes einen “Ablagevertrag” mit DHL abschliesst der DHL ziemliche Narrenfreiheit lässt. Nichts hingelegt? Aussage gegen Aussage und DHL ist fein raus. Der Versender? Sagt dass es mit Ablagevertrag nichts mehr mit ihm zu tun hat und er fein raus ist, ich solle mich direkt an DHL wenden.
DHL? Hat einen grottenschlechten Kundenservice, der bei einer Beschwerde sagt man würde sich in 1-3 Tagen zurückmelden und von dem man NIE wieder etwas hört.
Kurz, mit Angabe eines Wunschortes geht man ein wahnsinniges juristischen Risiko ein und hat das gesamte Transportrisiko und deppenhafte Falschauslieferungen auf seine Kappe zu nehmen. NIE NIE NIE MACHEN!!!!